Entstehungsgeschichte

Der Name Ganter wird geschichtlich erstmals 1280 erwähnt. Als Geburtsstunde des Freigerichtes Ganter steht der 26. Oktober 1436. Es war der Tag an dem durch Unterzeichnung des Kaufvertrages Ganter ins volle Eigentum der Leute der Talschaft überging. Ganter wurde damit ein unabhängiges, demokratisches Gemeinwesen, ein selbständiges Meiertum oder Freigericht wie die offizielle Bezeichnung lautete. Der Meier besass die hohe und niedere Gerichtsbarkeit, also das Blutrecht d.h. er hatte über Leben und Tod des Übeltäters zu entscheiden.

Die „Burgerschaft Ganter“ ist heute eine als Burgerschaft organisierte privatrechtliche Korporation und hat ihren Sitz in Ried-Brig. Der Zweck der „Burgerschaft Ganter“ besteht in der Verwaltung des Burgerschaftsvermögens und der Hege und Pflege ihrer Wälder. Das Burgerrecht von Ganter erwirbt, wer von einem Burger oder einer Burgerin abstammt und bei Geburt einen Burgernamen trägt. Adoption ist der Geburt gleichgestellt.

  • 1436

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    Gründung Burgerschaft Ganter

    Als Geburtstunde des Freigerichtes Ganter steht der 26. Oktober 1436. Es war der Tag an dem durch Unterzeichnung des Kaufvertrages Ganter ins volle Eigentum der Leute der Talschaft überging. Ganter wurde damit ein unabhängiges, demokratisches Gemeinwesen, ein selbständiges Meiertum oder Freigericht wie die offizielle Bezeichnung lautete. Der Meier besass die hohe und niedere Gerichtsbarkeit, also das Blutrecht d.h. er hatte über Leben und Tod des Uebeltäters zu entscheiden.

  • 1280

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    Erste Erwähnung

    Der Name Ganter wird geschichtlich erstmals 1280 erwähnt.