Ganterwaldungen

Die Ganterwaldungen sind nach folgenden Grundsätzen zu pflegen und zu bewirtschaften:

  • Erschliessung durch Waldwege, welche die unabdingbare Voraussetzung für eine pflegliche Waldbewirtschaftung darstellen.
  • Verjüngung der überalterten Waldungen durch Lichtwuchsdurchforstungen.
  • Eingriff in den jungen Beständen. Jungwuchs-, Dickungs- und Stangenholzdurchforstungen zur Heranziehung von Beständen mit hoher Qualität.
  • Verstärkung der unstabilen Bestände durch geeignete waldbauliche Eingriffe.
  • Nutzung und Durchforstung unerschlossener Waldungen durch Seilkraneinsatz.
  • Verbesserung der Holzartenmischung durch Begünstigung der Lichtbaumart Lärche.

Dieses kann nur durch ein Forstrevier erreicht werden, das von einem vollamtlichen Förster geleitet wird und dem die nötigen Arbeitskräfte und Betriebsmittel, die für eine zeitgemässe und rationelle Bewirtschaftung der Ganterwälder notwendig sind, zur Verfügung gestellt werden.

Aus der Holzergruppe Ganter entstand dann das Forstrevier Simplon-Nord (Burgerschaft Ried-Brig und Ganter). 1996 erfolgte die Namensänderung auf Forstrevier Ried-Brig/Ganter mit eigener Rechnung. 2007 kaufte sich die Burgerschaft Termen in den Forstbetrieb Brigerberg/Ganter ein. Die Burgerschaften Ried-Brig, Termen und Ganter sind je zu 1/3 Eigentümer dieses Betriebes. Zwei Ganterräte haben Einsitz in der Forstkommission und bestimmen somit auch die Zukunft des Forstwesens auf der Simplon-Nordseite.